Ein Hygieneplan ist im Kosmetikstudio in manchen Bundesländern Pflicht und in jedem Studio sinnvoll. Er legt schriftlich fest, wer was wann womit reinigt, desinfiziert und sterilisiert, und das ist der einfachste Nachweis gegenüber dem Gesundheitsamt. Wie verbindlich er ist, hängt von deinem Bundesland und deinen Behandlungen ab. In diesem Beitrag erfährst du, was hineingehört, was die Behörde bei der Kontrolle prüft und wie du eine Vorlage für dein Studio nutzt.

  • Ein schriftlicher Hygieneplan ist nicht bundesweit vorgeschrieben, aber in der Praxis in jedem Studio sinnvoll. In Nordrhein-Westfalen ist er ausdrücklich Pflicht.
  • Die Hygieneanforderungen regeln die Länder in eigenen Verordnungen, deshalb gilt: immer die Regelung deines Bundeslands prüfen.
  • Bei einer Überwachung darf das Gesundheitsamt deine Betriebsräume betreten, Unterlagen einsehen und prüfen, ob du die Vorgaben im Alltag einhältst.
  • Instrumente werden nach Risiko eingeordnet: steril für gezielte Hautverletzungen, gereinigt und desinfiziert, wenn eine Verletzung nur möglich ist.
  • Eine Vorlage ist nur ein Gerüst. Du passt sie an deine Behandlungen, Mittel und Zuständigkeiten an und hältst sie aktuell.

Hygieneplan im Kosmetikstudio: Pflicht oder Empfehlung?

Die kurze Antwort: Das hängt von deinem Bundesland und deinen Behandlungen ab. Ein verbindlicher schriftlicher Hygieneplan ist nicht überall vorgeschrieben, aber in der Praxis in jedem Studio sinnvoll. Nordrhein-Westfalen schreibt ihn ausdrücklich vor, andere Länder und Behörden empfehlen ihn. Pauschal zu sagen, der Hygieneplan sei bundesweit gesetzliche Pflicht, wäre falsch.

Dein Hygieneplan ist die schriftliche Festlegung aller Hygienemaßnahmen in deinem Studio: wer was wann womit reinigt, desinfiziert oder sterilisiert. Er macht aus deinem Alltagswissen eine nachvollziehbare Ordnung, an die sich jede Person im Team halten kann.

Bundesweit greift hier das Infektionsschutzgesetz. Nach § 36 Abs. 2 IfSG kann das Gesundheitsamt Betriebe infektionshygienisch überwachen, bei denen durch Tätigkeiten am Menschen Krankheitserreger durch Blut übertragen werden können. Das Wort „kann“ bedeutet: Die Behörde entscheidet nach eigenem Ermessen, ob und wann sie prüft. Die Pflicht zum schriftlichen Plan steht nicht im Gesetz selbst, sondern ergibt sich aus dem jeweiligen Landesrecht.

Warum du den Plan trotzdem in jedem Fall haben solltest:

  • Er ist der einfachste Nachweis, dass dein Studio die anerkannten Regeln der Hygiene einhält.
  • Kommt das Gesundheitsamt zur Kontrolle, hast du sofort etwas Schriftliches in der Hand statt mündlicher Erklärungen.
  • Er senkt das Infektionsrisiko für deine Kundschaft, weil jeder Handgriff festgelegt ist.
  • Neue Mitarbeitende wissen vom ersten Tag an, welche Standards bei dir in der Kosmetik gelten.

Dieser Beitrag richtet sich an laufende Studios.

Hygieneverordnung fürs Kosmetikstudio: Was die Bundesländer regeln

Eine bundesweit einheitliche Hygieneverordnung fürs Kosmetikstudio gibt es nicht. Die Hygieneanforderungen für körpernahe Dienstleistungen regeln die Länder in eigenen Hygiene-Verordnungen, deshalb unterscheiden sich die rechtlichen Vorgaben je nach Standort deines Studios. Was in einem Bundesland gilt, muss im nächsten nicht genauso aussehen. Prüf also immer die Verordnung deines Bundeslands, bevor du deinen Hygieneplan aufsetzt.

Nordrhein-Westfalen: Die Hygiene-Verordnung Nordrhein-Westfalen gilt unter anderem für Kosmetik, Fußpflege, das Frisörhandwerk, Tätowieren, Piercing und Ohrlochstechen. Nach § 2 Abs. 6 muss jeder Betrieb einen an die Gegebenheiten vor Ort angepassten Hygieneplan erstellen. Er muss schriftlich alle hygienerelevanten Maßnahmen aufführen, insbesondere zu Desinfektion und Sterilisation, Wundbehandlung, Reinigung sowie Versorgung, Entsorgung und Lagerung von Verbrauchsmaterialien. Der Plan muss für alle Mitarbeitenden frei zugänglich sein. Er wird jährlich und nach Änderungen der Betriebsabläufe überprüft, dem Personal mindestens einmal jährlich erläutert, und neue Mitarbeitende werden vor Arbeitsantritt unterwiesen. Dem Gesundheitsamt ist auf Verlangen Einsicht zu gewähren. Außerdem müssen Betreiber Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit beim Gesundheitsamt anzeigen.

Bayern: Die bayerische Hygiene-Verordnung erfasst unter anderem Maniküre und Pediküre sowie invasive Verfahren der Kosmetik, also Anwendungen, bei denen die Haut gezielt verletzt wird, zum Beispiel Microneedling, Dermaplaning oder das Ausreinigen mit Nadel oder Lanzette. Dekorative Kosmetik und Wimpernstyling fallen in Bayern nach den Hinweisen des Gesundheitsministeriums in der Regel nicht darunter. Eine ausdrückliche Pflicht zum Hygieneplan steht in der bayerischen Verordnung nicht; das Ministerium empfiehlt aber, alle Maßnahmen in einem Hygieneplan festzuhalten. Werden im selben Arbeitsbereich Tätigkeiten mit und ohne Hautverletzung durchgeführt, gelten die jeweils strengeren Anforderungen.

Niedersachsen: Das Merkblatt des Landesgesundheitsamts zur dortigen Hygiene-Verordnung führt aus, dass die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung dokumentierten infektionsrelevanten Abläufe schriftlich in einem für Mitarbeitende frei zugänglichen Hygieneplan festgehalten werden müssen. Die Auflage knüpft dort also an die Gefährdungsbeurteilung an, nicht unmittelbar an die Hygiene-Verordnung selbst. Frag im Zweifel beim Gesundheitsamt nach, was für deine Hygienevorschriften gilt.

Andere Bundesländer: Für dein Bundesland gibt das zuständige Gesundheitsamt Auskunft, welche gesetzlichen Anforderungen und Auflagen konkret für dich gelten. Das passende Amt findest du über die Gesundheitsamt-Suche des RKI. Ein kurzer Anruf dort spart dir im Zweifel viel Recherche und sorgt dafür, dass dein Hygieneplan von Anfang an zu den örtlichen Vorgaben passt.

Stand der Angaben: Oktober 2026. Landesverordnungen werden geändert; prüfe deshalb vor wichtigen Entscheidungen die aktuelle Fassung in deinem Bundesland.

Vergleich: Hygieneplan in Nordrhein-Westfalen Pflicht, in Bayern empfohlen, in Niedersachsen über die Gefährdungsbeurteilung

Was das Gesundheitsamt bei der Kontrolle prüft

Bei einer infektionshygienischen Überwachung nach § 36 Abs. 2 IfSG dürfen die Beauftragten des Gesundheitsamts nach dem Betretungs- und Einsichtsrecht aus § 15a IfSG deine Betriebsräume zu den Geschäftszeiten betreten, Unterlagen einsehen und Kopien anfertigen, Auskünfte verlangen und Proben nehmen. Das gilt, soweit es für die Überwachung erforderlich ist. Die Hygiene-Verordnungen in Nordrhein-Westfalen und Bayern verweisen zusätzlich auf § 16 Abs. 2 IfSG. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können auch Wohnräume betreten werden, und zwar tagsüber an Werktagen. Eine Begehung ist also kein freundlicher Besuch auf Einladung, sondern ein Recht, das die Behörde hat.

Bei der Begehung wird überprüft, ob dein Studio die Vorgaben in der Praxis erfüllt. Je nach Bundesland und angebotenen Behandlungen können insbesondere folgende Punkte geprüft werden:

  • Schriftlicher Hygieneplan: Er muss aktuell sein und für das ganze Team zugänglich, nicht in einer Schublade, die niemand aufmacht.
  • Nachweise über Unterweisungen: In Nordrhein-Westfalen sind die jährliche Überprüfung des Plans und die jährliche Unterweisung des Teams ausdrücklich vorgeschrieben. Halte Nachweise über Schulungen deshalb griffbereit.
  • Desinfektionsmittel mit geprüfter Wirksamkeit: Zum Beispiel aus der VAH-Liste und passend zum Einsatzzweck. Bayern verlangt ausdrücklich mindestens begrenzt viruzide Wirksamkeit, Nordrhein-Westfalen für die Desinfektion von Instrumenten. Geprüft wird auch, ob die Einwirkzeit eingehalten wird und ob das Anbruchdatum notiert ist.
  • Händedesinfektion und Handhygiene: Spender dort, wo desinfiziert werden muss, dazu Waschbecken, Flüssigseife und Einmalhandtücher.
  • Arbeitsflächen: Oberflächen im Arbeitsbereich müssen sich leicht reinigen und desinfizieren lassen, also keine porösen oder beschädigten Materialien.
  • Instrumentenaufbereitung: Wird sterilisiert, prüfen die Beauftragten die Aufzeichnungen mit Datum und Chargennummer.
  • Einmalhandschuhe: Bei Tätigkeiten, bei denen sie wegen des Infektions- oder Arbeitsschutzrisikos erforderlich sind, etwa bei Eingriffen mit Hautverletzung. Sie werden kundenbezogen verwendet und gewechselt.
  • Entsorgung spitzer und scharfer Gegenstände: In durchstichsicheren, fest verschlossenen Behältern, nie lose im Abfall.
  • Hautschutzplan für das Team: Er zeigt, wie die Haut deiner Mitarbeitenden vor den Belastungen durch Wasser, Handschuhe und Mittel geschützt wird.

Stellt das Amt Mängel fest, kann es Maßnahmen anordnen und die Umsetzung später nachkontrollieren. Es lohnt sich also, nicht erst bei der Begehung zu merken, dass etwas fehlt.

So bereitest du dich in drei Schritten vor: Erstens den Hygieneplan ausdrucken oder griffbereit speichern, damit du ihn sofort zeigen kannst. Zweitens alle Nachweise über Schulungen und die Dokumentation an einem Ort sammeln, statt sie zusammenzusuchen. Drittens den Arbeitsplatz einmal selbst mit dem Plan in der Hand durchgehen und abgleichen, ob du im Alltag wirklich alles einhältst, was drinsteht. Wer das regelmäßig selbst prüft, ist auf die Kontrolle gut vorbereitet.

Prüfpunkte des Gesundheitsamts im Kosmetikstudio: Hygieneplan, Unterweisungen, Desinfektionsmittel, Händehygiene, Oberflächen, Instrumente, Handschuhe, Abfall, Hautschutzplan

Aufbau: Was in den Hygieneplan gehört

Als Gliederungshilfe eignet sich der Rahmenhygieneplan für Kosmetik- und Fußpflegeeinrichtungen. Er zeigt dir, welche Bausteine ein vollständiger Plan umfasst und wie du die einzelnen Hygienemaßnahmen sinnvoll ordnest. Wichtig dabei: Das Dokument ist schon etwas älter und dient nur als Orientierung für die Struktur. Welche Pflichten für dich konkret gelten, ergibt sich aus der Verordnung deines Bundeslands. Lies die folgenden Punkte deshalb als Gliederung und Empfehlung, nicht als bundesweit geltende Vorschrift.

  1. Verantwortlichkeiten: Die Inhaberin oder der Inhaber trägt die Verantwortung für den Hygieneplan. Das heißt: Erstellung, regelmäßige Aktualisierung und Eigenkontrolle liegen bei dir.
  2. Risikobewertung der Behandlungen: Hier ordnest du jede Behandlung einem Risiko zu, je nachdem ob die Haut gezielt verletzt wird, eine Verletzung möglich ist oder die Haut unverletzt bleibt. Daraus leiten sich die passenden Maßnahmen für jeden Arbeitsschritt ab.
  3. Räume und Ausstattung: Du beschreibst die vorhandenen Waschbecken mit Seifen- und Desinfektionsmittelspender sowie alle Flächen, die sich nass reinigen lassen. So ist dokumentiert, womit du arbeitest und was sauber gehalten werden muss.
  4. Personalhygiene: Dazu gehören Händedesinfektion, Einmalhandschuhe bei Eingriffen mit möglichem Kontakt zu Blut oder Sekreten und Schutzkleidung, die getrennt von der Straßenkleidung aufbewahrt wird. Der Rahmenhygieneplan sieht außerdem vor, Schmuck an den Händen abzulegen; dazu kommt ein fester Hautschutz für dein Team.
  5. Instrumente und ihre Aufbereitung: Du legst fest, welche Instrumente wie gereinigt, desinfiziert oder sterilisiert werden. Das gilt für die Kosmetik genauso wie für die Fußpflege.
  6. Reinigungs- und Desinfektionsplan: Hier steht, welche Flächen und Geräte in welchem Rhythmus gereinigt werden und mit welchem Mittel. So weiß jeder im Team, was wann zu tun ist.
  7. Wäsche: Der Rahmenhygieneplan empfiehlt, verschmutzte Textilien getrennt zu sammeln, bei mindestens 60 °C zu waschen und nicht im privaten Bereich aufzubereiten. Prüf zusätzlich die Vorgaben deines Bundeslands und deines Gesundheitsamts.
  8. Abfall: Du beschreibst, wie Abfälle gesammelt und entsorgt werden, besonders spitze und scharfe Gegenstände. Das schützt dein Team und alle, die den Abfall später anfassen, vor Verletzungen.
  9. Vorgehen bei Verletzungen und Erste Hilfe: Für Schnitte oder Stichverletzungen hältst du fest, was sofort zu tun ist und wo das Erste-Hilfe-Material liegt. So reagiert ihr im Ernstfall ruhig und richtig.
  10. Unterweisung und jährliche Überprüfung: Dein Team wird regelmäßig unterwiesen und der gesamte Plan einmal im Jahr überprüft. Dabei passt du veraltete Punkte an und ergänzt neue Behandlungen.

Wer sein Kosmetikstudio starten will, beschäftigt sich mit Genehmigungen und Raumplanung; hier geht es um den laufenden Betrieb. Der Hygieneplan begleitet deinen Alltag und wird mit der Zeit angepasst, statt einmalig abgehakt zu werden.

Zuständigkeiten funktionieren nur, wenn klar ist, wer an welchem Tag arbeitet. Mit einem Dienstplan für dein Team siehst du auf einen Blick, wer am Tagesende für die Reinigung der Arbeitsflächen zuständig ist.

Desinfektion, Sterilisation und Instrumente im Studioalltag

Im Studioalltag entscheidet die richtige Instrumentenaufbereitung darüber, ob du deine Kunden und dich selbst vor Infektionen schützt. Nicht jedes Werkzeug braucht die gleiche Behandlung. Welchen Weg ein Instrument nimmt, hängt davon ab, wie stark es mit der Haut in Kontakt kommt und ob dabei Verletzungen entstehen können.

Instrumente nach Risiko einordnen

Der erste Schritt ist immer, deine Instrumente nach Risiko zu sortieren. Werkzeuge für Eingriffe, die die Haut gezielt verletzen, müssen steril sein; so steht es übereinstimmend in den Verordnungen von Nordrhein-Westfalen und Bayern. Dafür hast du zwei Wege: Entweder du setzt sterile Einmalartikel ein, oder du bereitest wiederverwendbare Instrumente nach einer desinfizierenden Reinigung mit einer validierten Sterilisation auf und lagerst sie anschließend steril. Sterile Einmalartikel werden nie wiederverwendet, auch dann nicht, wenn sie äußerlich noch unbenutzt wirken.

Anders sieht es bei Instrumenten aus, bei denen eine Verletzung nur möglich, aber nicht beabsichtigt ist. Dazu gehören zum Beispiel Werkzeuge für Maniküre und Pediküre oder Pinzetten. Diese reinigst du nach jeder Anwendung, desinfizierst sie und lagerst sie geschützt.

Die Aufbereitung läuft dabei immer in der gleichen Reihenfolge ab. Erst reinigen, dann zerlegt und vollständig bedeckt desinfizieren, spülen, trocknen und prüfen. Bei Bedarf verpacken und sterilisieren, zum Schluss geschützt lagern. Diese Schritte sorgfältig einzuhalten ist kein Formalismus, sondern die Grundlage dafür, dass die Desinfektion überhaupt wirkt.

Drei Risikostufen für Instrumente im Kosmetikstudio mit der jeweils passenden Aufbereitung

Sterilisation: Was vorgeschrieben ist

Bei der Sterilisation unterscheiden sich die Vorgaben je nach Bundesland. In Nordrhein-Westfalen schreibt die Verordnung für die Instrumentensterilisation einen Dampfsterilisator der Klasse B vor. Die Übergangsfrist für Heißluftsterilisatoren ist abgelaufen, solche Geräte reichen dort also nicht mehr aus. Die Validierung übernimmt ein qualifiziertes Fachunternehmen, und für jeden Durchgang vermerkst du das Datum der Sterilisation sowie die Chargennummer.

Bayern formuliert es etwas offener und verlangt ein geeignetes, geprüftes und validiertes Verfahren, bevorzugt die Dampfsterilisation. In beiden Fällen gilt: Ein Verfahren zählt nur dann, wenn es nachweislich funktioniert und regelmäßig überprüft wird. Schau also in die Regelung deines Bundeslandes, bevor du ein Gerät anschaffst.

Desinfektionsmittel richtig auswählen und einsetzen

Für die Desinfektion verwendest du nur Mittel mit geprüfter Wirksamkeit, zum Beispiel aus der Liste des Verbunds für Angewandte Hygiene. Das Mittel muss außerdem für den jeweiligen Einsatzzweck geeignet sein. Je nach Landesrecht ist ausdrücklich eine mindestens begrenzt viruzide Wirksamkeit verlangt, zum Beispiel in Bayern. Konzentration und Einwirkzeit richten sich nach den Herstellerangaben, hier solltest du nicht nach Gefühl dosieren. Notiere außerdem das Anbruchdatum, damit du weißt, wie lange ein geöffnetes Mittel noch zuverlässig wirkt.

Wichtig ist die Unterscheidung nach Einsatzzweck. Flächendesinfektionsmittel sind nicht für die Haut geeignet, dafür brauchst du ein Hautdesinfektionsmittel. Flächen werden gewischt, nicht besprüht; auch die BGW rät in ihrem Plan für Friseursalons von der Sprühdesinfektion ab.

Kommt eine Fläche mit Blut oder Sekreten in Kontakt, entfernst du zuerst die sichtbare Verunreinigung und wischdesinfizierst danach sofort. Am Ende des Arbeitstages reinigst und desinfizierst du deine Arbeitsflächen gründlich, damit du am nächsten Morgen sauber startest.

Kosmetikerin desinfiziert ihre Hände am Wandspender neben dem Waschbecken im Studio

Hygieneplan Kosmetikstudio: Vorlage als PDF zum Anpassen

Du musst nicht bei null anfangen. Du kannst dir den Muster-Hygieneplan als PDF herunterladen und ausdrucken, um gleich eine Struktur in der Hand zu haben. Wichtig vorab: Das ist ein Muster und kein amtliches Formular. Es ersetzt keine Rechts- oder Hygieneberatung und muss an dein Studio und das Recht deines Bundeslands angepasst werden. Sieh es als Gerüst, das du mit deinen eigenen Abläufen füllst.

Die Vorlage deckt die Bereiche ab, die auch das Gesundheitsamt sehen will:

  • Deckblatt mit Betriebsdaten und der verantwortlichen Person
  • Risikoeinstufung der Behandlungen in drei Stufen
  • Tabelle der Zuständigkeiten im Team
  • Reinigungs- und Desinfektionsplan nach dem Schema Was, Wann, Wie, Womit, Wer
  • Schritte der Instrumentenaufbereitung mit Sterilisationsprotokoll
  • Personalhygiene, Hautschutz und das Vorgehen bei Verletzungen
  • Nachweise für Unterweisungen und die jährliche Überprüfung
  • Übersicht der Rhythmen, in denen du dokumentierst

Damit aus dem Muster dein Hygieneplan wird, gehst du es einmal in Ruhe durch. Ordne deine eigenen Behandlungen den drei Stufen zu, denn ein Make-up-Termin, eine klassische Gesichtsbehandlung und die Fußpflege liegen auf verschiedenen Risikoebenen. Trag deine eigenen Mittel mit Konzentration und Einwirkzeit nach Herstellerangabe ein, statt die Beispiele zu übernehmen. Setz bei den Zuständigkeiten echte Namen ein, damit klar ist, wer was verantwortet. Was in deinem Studio nicht vorkommt, streichst du einfach, und ergänzend trägst du nach, was in deiner Vorlage noch fehlt. Bewahre den fertigen Plan dort auf, wo das Team ihn jederzeit einsehen kann, und halte ihn aktuell: Sobald sich Behandlungen, Produkte oder Abläufe ändern, passt du den Plan an.

Für den Hautschutz deines Teams gibt es noch eine passende Ergänzung: Die Berufsgenossenschaft BGW stellt einen kostenlosen, ausfüllbaren Hautschutz- und Händehygieneplan für die Kosmetik bereit, den du neben deinen eigenen Hygieneplan hängen kannst.

Protokolle und Rhythmus: Was du wann dokumentierst

Ein Hygieneplan ist nur so gut wie seine Umsetzung im Alltag. Damit nichts durchrutscht, hilft es, die Pflichten nach ihrem Rhythmus zu ordnen. So weißt du jederzeit, was gerade ansteht und was dokumentiert gehört.

  • Nach jeder Behandlung: Hände desinfizieren, Auflagen wechseln, Kontaktflächen und Instrumente aufbereiten.
  • Arbeitstäglich: Arbeitsflächen, Waschbecken, Fußboden und Wäsche reinigen.
  • Je Sterilisationsgang: Datum, Charge und Freigabe im Protokoll festhalten.
  • Regelmäßig nach eigener Festlegung: Bestände und Verfallsdaten von Desinfektionsmitteln, Handschuhen, Sterilgut und Erste-Hilfe-Material prüfen.
  • Jährlich: Hygieneplan überprüfen, das Team unterweisen und die Unterweisung mit Datum und Unterschrift festhalten.
  • Bei Neueinstellung: Einweisung vor Arbeitsantritt durchführen.
  • Nach Herstellerangaben: Wartung und Validierung des Sterilisators.

Entscheidend ist, dass du deine Abläufe nicht nur abarbeitest, sondern auch nachweisen kannst. Fragt das Gesundheitsamt, wie du die Einhaltung kontrollierst, zählt die Dokumentation. Deshalb gehören alle Nachweise an einen festen Ort.

Leg dir dafür einen Ordner an, in dem alles zusammenliegt: der Hygieneplan selbst, der Reinigungs- und Desinfektionsplan, die Sterilisationsprotokolle, die Unterweisungsnachweise deiner Schulungen, die Sicherheitsdatenblätter und Herstellerangaben der eingesetzten Mittel sowie die Wartungsberichte. So kannst du bei einer Kontrolle sofort zeigen, wie gearbeitet, geprüft und dokumentiert wird. Prüf gelegentlich, ob der Inhalt noch stimmt, etwa wenn du ein Mittel oder ein Gerät wechselst.

Desinfektionsmittel und Einmalmaterial gehen im Alltag unbemerkt zur Neige. Mit der Lagerverwaltung für Verbrauchsmaterial in EasyWeek hinterlegst du Mindestbestände und Haltbarkeitsdaten und wirst benachrichtigt, bevor etwas fehlt oder abläuft.

Wiederkehrende Termine wie die jährliche Unterweisung oder die Überprüfung des Plans lassen sich mit der Workflow-Automatisierung als wiederkehrendes Ereignis nach festem Zeitplan anlegen. So erinnert dich das System rechtzeitig, statt dass du dir Fristen im Kopf merken musst.

Software ersetzt den schriftlichen Hygieneplan nicht. Sie sorgt nur dafür, dass Fristen und Bestände nicht vergessen werden. Die eigentliche Arbeit und die Verantwortung bleiben bei dir und deinem Team.

Tabelle: Rhythmus der Hygieneaufgaben im Studio mit Aufgabe und Nachweis, von jeder Behandlung bis zur jährlichen Überprüfung

Hygieneplan Friseur: Was die BGW vorgibt

Wenn du neben Kosmetik auch Friseurleistungen anbietest oder einen Barbershop führst, kommen zwei Zuständigkeiten ins Spiel, die du auseinanderhalten solltest. Die BGW ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege und kümmert sich um den Schutz deiner Beschäftigten bei der Arbeit. Die Hygieneanforderungen zum Schutz deiner Kundschaft regelt laut BGW dagegen das zuständige Gesundheitsamt. Beides greift ineinander, aber die Vorgaben kommen aus unterschiedlichen Ecken.

Ob du als Friseursalon überhaupt einen schriftlichen Hygieneplan brauchst, hängt vom Landesrecht ab. In Nordrhein-Westfalen nennt die Hygiene-Verordnung das Frisörhandwerk ausdrücklich; dort gilt die Pflicht also auch für Friseursalons. Die bayerische Verordnung erfasst das Haarschneiden und Rasieren. Schau auf jeden Fall in die Regelung deines Bundeslandes, bevor du dich darauf verlässt, dass dich die Vorschriften nicht betreffen. Wer gerade erst einen Friseursalon eröffnen will, findet die Gründungsschritte in einem eigenen Beitrag.

Praktisch wird es mit den Vorlagen der BGW. Sie stellt kostenlos den Reinigungs- und Desinfektionsplan für Friseursalons und Barbershops bereit, in den du deine eigenen Mittel einträgst. Dieser Plan gilt auch für mobile Friseurtätigkeiten, falls du bei deinen Kunden zu Hause arbeitest.

Die Kernpunkte aus diesem Plan solltest du im Alltag fest verankern:

  • Kundenumhänge nach jeder Kundin und jedem Kunden wechseln und nur mit Papierhalskrause verwenden.
  • Handtücher nach jedem Kunden wechseln und bei mindestens 60 °C waschen.
  • Bei Rasiermessern vorzugsweise Einwegklingen verwenden; wiederverwendbare Klingenhalter und Scherköpfe nach jedem Kunden zerlegt in Desinfektionslösung einlegen.
  • Kämme, Bürsten und Scheren nach Kontakt mit Blut, Sekreten oder unklaren Hautveränderungen sofort desinfizieren und anschließend reinigen.
  • Flächen mit getränktem Einmaltuch desinfizieren, keine Sprühdesinfektion.
  • Klingen in einem bruch- und durchstichsicheren Behälter sammeln.

Dazu kommt der Hautschutz- und Händehygieneplan für das Friseurhandwerk. Den füllst du mit deinen Produkten aus und hängst ihn gut sichtbar auf, damit dein Team jederzeit weiß, wann Handschuhe getragen werden, wann desinfiziert wird und wie die Hautpflege zwischendurch aussieht.

Aufgeräumter Friseurarbeitsplatz mit frischen Handtüchern, Kamm und Schere auf einer Einmalunterlage

Häufige Fragen zum Hygieneplan im Kosmetikstudio

Ist ein Hygieneplan im Kosmetikstudio Pflicht?

Das hängt von deinem Bundesland ab. In Nordrhein-Westfalen ist der Hygieneplan ausdrücklich vorgeschrieben, in anderen Ländern wird er von den Behörden verlangt oder zumindest empfohlen. Frag im Zweifel bei deinem Gesundheitsamt nach, welche Hygieneanforderungen konkret für dich gelten.

Wie oft muss ich den Hygieneplan aktualisieren?

Überprüfe den Plan einmal im Jahr und immer dann zusätzlich, wenn sich etwas ändert. Neue Abläufe, andere Behandlungen, neue Geräte oder Mittel gehören sofort eingearbeitet, damit der Plan zur Realität in deinem Studio passt.

Gilt das auch für Nagelstudio und Wimpernstudio?

Maniküre und Pediküre fallen in den hier betrachteten Ländern unter die Hygiene-Verordnungen, weil dabei Verletzungen möglich sind. Reines Wimpernstyling gilt in Bayern in der Regel als dekorative Kosmetik. Ein Hygieneplan ist trotzdem sinnvoll, denn Basishygiene gilt überall, ganz gleich ob du mit Wimpern oder an den Nägeln arbeitest.

Muss das Gesundheitsamt die Kontrolle ankündigen?

Eine Pflicht zur Ankündigung nennt das Infektionsschutzgesetz nicht; Betriebsräume dürfen zu den Betriebs- und Geschäftszeiten betreten werden. Halte deine Unterlagen deshalb immer griffbereit, damit du bei einer Begehung alles direkt vorzeigen kannst.

Reicht eine Vorlage aus dem Internet?

Nein, ein Muster ist nur der Anfang. Der Plan muss an dein Studio angepasst sein, mit deinen Behandlungen, deinen Mitteln und klaren Zuständigkeiten. Erst dann taugt er als Nachweis, dass du die Hygienevorschriften einhältst.

Wer ist für den Hygieneplan verantwortlich?

Die Verantwortung liegt bei dir als Inhaberin oder Inhaber. Du kannst einzelne Aufgaben im Team verteilen, aber als Betreiberin oder Betreiber bleibst du die Person, die dafür geradesteht.

Gilt das auch für Tattoo- und Piercingstudios?

Tattoo- und Piercingstudios fallen regelmäßig unter die einschlägigen landesrechtlichen Hygienevorschriften; wegen der gezielten Hautverletzung gelten für sie besonders strenge Anforderungen. Dieser Beitrag behandelt sie nicht im Detail, die Grundprinzipien der Dokumentation gelten aber auch dort.

Fazit: Dein Hygieneplan als Teil des Alltags

Ein guter Hygieneplan ist kein Papier für die Schublade, sondern die Ordnung hinter deinem Arbeitstag. Er zeigt, wer was wann macht, schützt deine Kunden und dein Team und gibt dir bei jeder Kontrolle Sicherheit. Prüf die Verordnung deines Bundeslands, pass die Vorlage an dein Studio an und halte sie aktuell, dann hast du das Thema dauerhaft im Griff.

Und während sich dein Hygieneplan um die Dokumentation kümmert, nimmt dir EasyWeek die Organisation drumherum ab: von der Terminbuchung über die Lagerverwaltung für Verbrauchsmaterial bis zu automatischen Erinnerungen an wiederkehrende Fristen wie die jährliche Unterweisung. So bleibt dir mehr Zeit für das, was im Studio wirklich zählt. Teste das EasyWeek-Buchungssystem kostenlos.