Nutzungsbedingungen für Unternehmen
Diese Nutzungsbedingungen für Unternehmen bilden einen Master-Abonnementvertrag zwischen EasyWeek GmbH und dem Unternehmenskunden, der die EasyWeek Business-Plattform abonniert. Lesen Sie sie zusammen mit unserem Auftragsverarbeitungsvertrag, der Datenschutzerklärung für Unternehmen, der Liste der Unterauftragsverarbeiter, der Cookie-Richtlinie und dem Impressum. Durch die Erstellung eines Kontos oder den Start einer Testphase stimmen Sie diesen Bedingungen zu.
- 1. Parteien, Geltungsbereich, Definitionen
- 2. Kontoregistrierung und Kundenpflichten
- 3. Bestellung und Abonnementabschluss
- 4. Standortbasiertes Abonnementmodell
- 5. Gebühren und Steuern
- 6. Kostenlose Testphase — 14 Tage, je Standort
- 7. Automatische Verlängerung und Kündigung
- 8. Rückerstattungsrichtlinie
- 9. Planänderungen und Upgrades
- 10. Dienstverfügbarkeit
- 11. Marketplace-Listing und Werbung
- 12. Kundendaten und Kundeninhalte
- 13. KI-Funktionen
- 14. Kommunikation und Markenreferenzrechte
- 15. Nutzung von Endkundenkontakten für das Ökosystem-Marketing
- 16. Zulässige Nutzung
- 17. Geistiges Eigentum und Markenrecht
- 18. Mobile Apps (Black App — EasyWeek Business)
- 19. Gewährleistungen und Haftungsausschlüsse
- 20. Haftung
- 21. Kündigung und Vertragsbeendigung
- 22. Allgemeines
Zuletzt aktualisiert: 15. Mai 2026
1. Vertragsparteien, Geltungsbereich, Definitionen
Diese Vereinbarung wird geschlossen zwischen:
EasyWeek GmbH („EasyWeek", „wir", „uns", „unser") — Hördtweg 65, 40470 Düsseldorf, Deutschland — eingetragen beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 80278; USt-IdNr. DE815689351; Geschäftsführerin: Mariia Lisovenko; und
Der Kunde („Kunde", „Sie", „Ihr") — die juristische Person, der Einzelunternehmer oder sonstige Einheit, die sich für den Service registriert oder diesen nutzt.
In diesen Nutzungsbedingungen gilt:
- „Service" — die EasyWeek Business-Plattform, einschließlich des Web-Dashboards unter my.easyweek.io, der Black App, des Buchungs-Widgets, der APIs und Webhooks, des Website-Baukastens, der Marktplatz-Listung, der KI-Funktionen, der Integrationen sowie der zugehörigen Dienste, die unter easyweek.io beschrieben sind.
- „Black App" — die mobile EasyWeek Business-Anwendung für Dienstleister (iOS id1532879003, Android com.awescode.EasyWeek). Die Black App unterscheidet sich von der EasyWeek-Kunden-App (der „Green App"), die die eigenen Kunden des Kunden zur Buchung verwenden; die Green App unterliegt einer separaten Vereinbarung.
- „Standort" — jeder physische oder virtuelle Geschäftssitz, den der Kunde über den Service betreibt, identifiziert durch eine eindeutige Adresse oder durch eine ausdrückliche Bezeichnung als „online". Preise, Testphase und Beschränkungen in diesen Nutzungsbedingungen gelten je Standort.
- „Abonnement" — das Recht des Kunden, gegen Zahlung der Gebühren für die in Abschnitt 7 oder in einem Auftragsformular beschriebene Laufzeit auf den Service zuzugreifen.
- „Testphase" — die kostenlose Testphase, die in Abschnitt 6 beschrieben ist.
- „Auftragsformular" — ein gesondert unterzeichnetes Dokument, das eine nicht-standardmäßige kommerzielle Vereinbarung zwischen dem Kunden und EasyWeek festhält. In Ermangelung eines Auftragsformulars werden die Abonnementbedingungen zum Zeitpunkt des Kaufs elektronisch im Dashboard erfasst.
- „Marktplatz" — der an Verbraucher gerichtete EasyWeek-Marktplatz, der es Endnutzern ermöglicht, die Dienste des Kunden zu entdecken und zu buchen.
- „Kundendaten" — alle Daten, die der Kunde oder seine autorisierten Nutzer in den Service eingeben oder über diesen generieren, einschließlich Daten über die Endkunden des Kunden.
- „Endkunde" — eine natürliche Person, die über den Service beim Kunden bucht.
- „AVV" — der Auftragsverarbeitungsvertrag.
2. Kontoregistrierung und Pflichten des Kunden
Nach dem Lesen und der Annahme dieser Nutzungsbedingungen registriert der „Kunde" ein Konto unter my.easyweek.io. Für die Registrierung sind eine gültige E-Mail-Adresse, ein Passwort sowie (sofern verlangt) die Verifizierung einer Mobiltelefonnummer erforderlich. Der Kunde versichert, dass die Registrierungsdaten korrekt, aktuell und vollständig sind, und verpflichtet sich, diese stets auf dem neuesten Stand zu halten.
Mit der Gewährung des Zugangs zum Service erhält der Kunde eine eingeschränkte, weltweite, nicht-exklusive, lizenzgebührenfreie (vorbehaltlich der Zahlung der Entgelte), nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung des Service ausschließlich für eigene geschäftliche Zwecke des Kunden, in Übereinstimmung mit der Dokumentation. Konten dürfen nicht zwischen voneinander unabhängigen Unternehmen geteilt werden. Der Kunde ist allein verantwortlich für:
- alle Aktivitäten auf dem Konto, ob autorisiert oder nicht;
- den Schutz von Passwörtern und Zugangsdaten, einschließlich derjenigen von Mitarbeitern, denen Zugang gewährt wurde;
- die Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Integrität der Kundendaten;
- die Einhaltung des anwendbaren Rechts, einschließlich des Schutzes von Immaterialgüterrechten, des Wettbewerbsrechts, des Verbraucherschutzrechts und der Persönlichkeitsrechte Dritter;
- die Sicherung der Kundendaten mithilfe der vom Service bereitgestellten Exportfunktionen;
- die Nutzung aktueller Versionen der EasyWeek-APIs und -SDKs (siehe Abschnitt 10);
- die Einhaltung des Datenschutzrechts als Verantwortlicher der Endkundendaten, einschließlich der Bereitstellung einer Datenschutzerklärung gegenüber Endkunden und der Einholung etwaig erforderlicher Einwilligungen;
- die unverzügliche Benachrichtigung von EasyWeek bei einem vermuteten Sicherheitsverstoß oder einer unbefugten Nutzung des Kontos.
Der Kunde darf den Service nicht an Dritte weiterverkaufen. EasyWeek kann ein Konto, das unter Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen verwendet wird, ganz oder teilweise aussetzen, und zwar mit vorheriger Benachrichtigung, außer im Falle eines dringenden Risikos.
3. Bestellvorgang und Zustandekommen des Abonnements
Ein verbindliches Abonnement kommt zustande, sobald eines der folgenden Ereignisse eintritt, je nachdem, welches früher eintritt:
- der Kunde schließt einen Self-Service-Checkout im Dashboard ab und EasyWeek belastet die Zahlungsmethode des Kunden (die „Bestellung"); oder
- die Parteien unterzeichnen ein Bestellformular, das auf diese Bedingungen Bezug nimmt; oder
- der Kunde nutzt eine kostenpflichtige Funktion des Service nach Ablauf der Testphase weiter.
Marketingmitteilungen, Verkaufsunterlagen, Demos und formlose E-Mail-Korrespondenz stellen keine verbindlichen Angebote dar, es sei denn, sie werden ausdrücklich in ein Bestellformular einbezogen. Bei einem Widerspruch zwischen einem Bestellformular und diesen Bedingungen hat das Bestellformular für das jeweilige Abonnement, auf das es sich bezieht, Vorrang; im Übrigen gelten diese Bedingungen.
4. Standortbasiertes Abonnementmodell
Die Preisgestaltung von EasyWeek basiert auf dem jeweiligen „Standort". Jeder Standort wird unabhängig abgerechnet, verfügt über eine eigene Konfiguration und hat Anspruch auf eine eigene Testphase. Wenn der Kunde einen zusätzlichen Standort anlegt:
- beginnt für diesen Standort eine neue Testphase von 14 Tagen;
- sobald die Testphase abläuft, wird der Standort entweder auf den kostenlosen Tarif herabgestuft (vorbehaltlich der zu diesem Zeitpunkt geltenden Grenzen des kostenlosen Tarifs) oder dem kostenpflichtigen Abonnement des Kunden zum Preis hinzugefügt, der zum Zeitpunkt der Erstellung angezeigt wurde;
- der Kunde bleibt berechtigt, Standorte über das Dashboard hinzuzufügen, zu archivieren und zu löschen, vorbehaltlich der Kündigungsregelungen in Abschnitt 7.
Limits und Berechtigungen (Anzahl der Mitarbeiterplätze, Buchungen, Funktionen) gelten pro Standort, sofern sie nicht ausdrücklich als unternehmensweite Berechtigungen beschrieben werden.
5. Entgelte und Steuern
Entgelte und Währungen werden im Dashboard zum Zeitpunkt des Kaufs angezeigt. Entgelte werden für Kunden in der Europäischen Union in EUR und für Kunden außerhalb der Europäischen Union in USD ausgewiesen. Alle Entgelte verstehen sich netto zuzüglich der jeweils anfallenden Steuern (MwSt., Umsatzsteuer, GST, IVA usw.), die der Kunde dort zu entrichten hat, wo dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Der Kunde ermächtigt EasyWeek, die hinterlegte Zahlungsmethode für alle fälligen Entgelte zu belasten, einschließlich Verlängerungen, Upgrades, Add-ons, nutzungsbasierter Gebühren und anfallender Steuern. Zahlungen werden über Stripe abgewickelt; vollständige Kartendaten werden von Stripe verarbeitet und nicht bei EasyWeek gespeichert. Der Kunde muss korrekte Rechnungsinformationen (rechtlicher Name, Adresse, Land, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer soweit zutreffend) angeben und diese unverzüglich aktualisieren. Fehlerhafte oder unvollständige Rechnungsinformationen, die einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen, können EasyWeek zu angemessenen Kosten in Rechnung gestellt werden.
Schlägt eine Zahlung fehl, wird EasyWeek den Einzug erneut versuchen und den Kunden benachrichtigen. Verbleibt ein ausstehender Betrag mehr als vierzehn (14) Tage nach der Benachrichtigung offen, kann EasyWeek das Konto bis zum Zahlungseingang sperren. Gesetzliche Verzugszinsen sind ab dem Fälligkeitsdatum nach deutschem Recht zu entrichten (derzeit 9,2 Prozentpunkte über dem EZB-Basiszinssatz für B2B-Forderungen, mindestens jedoch 8 % p. a.), unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche. Der Kunde verpflichtet sich, EasyWeek die angemessenen Inkassokosten zu erstatten, die EasyWeek infolge eines Zahlungsverzugs entstehen.
6. Kostenlose Testphase — 14 Tage, pro Standort
EasyWeek bietet für jeden neuen Standort eine 14-tägige kostenlose Testphase an. Die Testphase beginnt, wenn der Standort im Service erstellt wird. Zur Aktivierung der Testphase ist keine Zahlungsmethode erforderlich. Während der Testphase gilt:
- der Standort hat Zugang zu den Funktionen des vom Kunden gewählten Tarifs (bzw. zu einem standardmäßigen Referenztarif, sofern kein Tarif gewählt wurde);
- EasyWeek berechnet dem Kunden für diesen Standort keine Gebühren;
- der Kunde kann jederzeit über das Dashboard kündigen, ohne weitere Verpflichtungen einzugehen;
- nach Ablauf der Testphase wird der Standort automatisch in den kostenlosen Tarif versetzt, sofern der Kunde keinen kostenpflichtigen Tarif gewählt und keine gültige Zahlungsmethode hinterlegt hat.
EasyWeek kann die Bedingungen der Testphase jederzeit ändern oder Testphasen einstellen, und zwar für neue Standorte, die nach der jeweiligen Änderung erstellt werden; laufende Testphasen werden bis zu ihrem ursprünglichen Enddatum fortgeführt. EasyWeek gewährleistet nicht, dass der Service im Testphasenmodus frei von Fehlern oder Mängeln ist, und schließt die Haftung für Verluste aus, die während der Testphase entstehen, soweit eine solche Haftung nach anwendbarem Recht ausgeschlossen werden kann.
7. Automatische Verlängerung und Kündigung
Self-Service-Abonnements
Self-Service-Abonnements werden im Voraus auf wiederkehrender Basis in Übereinstimmung mit dem vom Kunden gewählten Abrechnungszyklus (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich) abgerechnet. Am Ende jedes Zyklus verlängert sich das Abonnement automatisch um dieselbe Laufzeit, sofern es nicht vor dem Verlängerungsdatum im Dashboard gekündigt wird. Die Kündigung wird zum Ende des jeweils laufenden Zyklus wirksam; der Kunde behält bis zu diesem Datum seinen Zugang.
Bestellformular-Abonnements
Über ein Bestellformular abgeschlossene Abonnements verlängern sich automatisch um aufeinanderfolgende Laufzeiten, die der ursprünglichen Laufzeit entsprechen, sofern nicht eine der Parteien spätestens dreißig (30) Tage vor Ablauf der laufenden Laufzeit eine schriftliche Nichtverlängerungsmitteilung (an contact@easyweek.io) abgibt. Die Verlängerungspreise entsprechen dem zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden EasyWeek-Standardlistenpreis, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde; Aktions- oder einmalige Sonderpreise werden nicht übernommen.
Downgrade und Entfernung von Zahlungsmethoden
Downgrades auf einen günstigeren Tarif werden zum Ende des laufenden Abrechnungszyklus wirksam; ein etwaiges Guthaben für den nicht genutzten Anteil des vorherigen Tarifs wird dem Guthaben des Kunden gutgeschrieben und auf künftige Rechnungen angerechnet. Zahlungsmethoden können nicht entfernt werden, solange ein kostenpflichtiges Abonnement aktiv ist; deaktivieren Sie zunächst das Abonnement und entfernen Sie anschließend die Zahlungsmethode.
Sperrung bei Zahlungsverzug
Befindet sich der Kunde vierzehn (14) Tage nach einer Mahnung weiterhin im Zahlungsverzug, kann EasyWeek den Zugang bis zum Eingang der Zahlung sperren. EasyWeek haftet nicht für Schäden, entgangene Einnahmen, Datenverluste oder sonstige nachteilige Folgen, die aus einer Sperrung wegen Zahlungsverzugs entstehen.
8. Erstattungsrichtlinie
EasyWeek richtet seine Erstattungsregeln nach dem Verbraucherschutzrecht der Europäischen Union und dem deutschen Vertragsrecht aus.
Verbraucher (Privatpersonen)
Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (eine natürliche Person, die außerhalb ihrer gewerblichen, geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit handelt — zum Beispiel ein nicht als Unternehmen eingetragener Freiberufler, der den Service für den privaten Gebrauch erwirbt), steht dem Kunden ein 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355, 356 BGB sowie der Richtlinie 2011/83/EU zu. Dieses Recht kann gemäß Art. 16(m) dieser Richtlinie dadurch verzichtet werden, dass der Kunde ausdrücklich beantragt, dass die Ausführung des Service während der Widerrufsfrist beginnt, und er dabei anerkennt, dass das Widerrufsrecht erlischt, sobald die vollständige Vertragserfüllung begonnen hat. Das Dashboard zeigt das entsprechende Verzichts-Kontrollkästchen beim Checkout an.
- Verzichtet der Verbraucher nicht auf das Widerrufsrecht und widerruft innerhalb von 14 Tagen, erstattet EasyWeek die gezahlten Gebühren, abzüglich eines anteiligen Betrags für die während der Widerrufsfrist erfolgte Nutzung.
- Verzichtet der Verbraucher auf das Widerrufsrecht und beginnt die Nutzung des kostenpflichtigen Service, erlischt das Widerrufsrecht und es besteht kein Anspruch auf Erstattung.
- Nach Ablauf der 14-tägigen Frist gelten dieselben Regeln wie für Unternehmen gemäß nachstehendem Abschnitt.
Unternehmen
Ist der Kunde ein Unternehmer oder eine selbstständig tätige Person, die im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit handelt (Einzelunternehmer, als Unternehmen eingetragene Freiberufler, Gesellschaften, Personengesellschaften, Vereine, öffentliche Einrichtungen), sind gezahlte Gebühren nicht erstattungsfähig, sofern in diesen Nutzungsbedingungen oder in einem Auftragsformular nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Insbesondere gilt:
- monatliche Abonnements laufen weiter, und der Kunde behält den Zugang bis zum Ende des nach der Kündigung bezahlten Monats;
- jährliche Abonnements und sonstige vorausbezahlte laufzeitbezogene Abonnements sind hinsichtlich des ungenutzten Anteils nicht erstattungsfähig; der Kunde behält den Zugang bis zum Ende der Laufzeit;
- nutzungsbasierte Gebühren oder bereits angefallene Add-on-Gebühren sind nicht erstattungsfähig.
Nicht autorisierte Abbuchungen
Stellt der Kunde eine nicht autorisierte Abbuchung fest, muss er diese innerhalb von 24 Stunden nach der Abbuchung über den Support-Chat oder per E-Mail an support@easyweek.io melden. EasyWeek wird die Angelegenheit unverzüglich untersuchen. Die Einleitung einer Rückbuchung über die Bank, ohne zuvor den EasyWeek-Support kontaktiert zu haben, kann zu einer dauerhaften Sperrung des Kunden führen, bis etwaige von EasyWeek getragene Bankgebühren erstattet werden.
Sperrung oder Kündigung durch EasyWeek wegen Vertragsverletzung
Kündigt EasyWeek ein Abonnement aufgrund einer wesentlichen Vertragsverletzung durch den Kunden gemäß Abschnitt 21, sind die für den verbleibenden ungenutzten Teil der Laufzeit gezahlten Gebühren nicht erstattungsfähig. Kündigt der Kunde aufgrund einer wesentlichen Vertragsverletzung durch EasyWeek, die EasyWeek nicht innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Benachrichtigung behebt, erstattet EasyWeek die für den verbleibenden ungenutzten Teil der Laufzeit gezahlten Gebühren.
9. Planänderungen und Upgrades
Der Kunde kann den Plan jederzeit über das Dashboard wechseln. Upgrades treten sofort in Kraft; der Preisunterschied wird anteilig auf die verbleibenden Tage des aktuellen Abrechnungszeitraums berechnet und über dasselbe Zahlungsmittel abgebucht. Downgrades treten am Ende des aktuellen Abrechnungszeitraums in Kraft, ohne sofortige Rückerstattung; ein etwaiges Guthaben, das dem nicht genutzten Anteil des vorherigen Plans entspricht, wird dem Guthabenkonto gutgeschrieben.
Beim Wechsel von einem monatlichen zu einem jährlichen Abrechnungszyklus beginnt der neue Plan am Datum des Wechsels; die Jahresfrist läuft ab diesem Datum zwölf Monate.
10. Dienstverfügbarkeit
EasyWeek strebt eine durchschnittliche jährliche Verfügbarkeit von 99,9 % für den produktiven Dienst an, berechnet als rollierender Monatsdurchschnitt, unter Ausschluss von (i) geplanten Wartungsarbeiten, die mindestens 24 Stunden im Voraus über status.easyweek.io oder das In-App-Banner angekündigt wurden, (ii) Ausfallzeiten infolge höherer Gewalt, (iii) Ausfallzeiten, die durch eigene Systeme oder Integrationen des Kunden verursacht wurden, sowie (iv) Ausfallzeiten, die durch Drittanbieterdienste außerhalb des angemessenen Einflussbereichs von EasyWeek verursacht wurden. Die Statusseite unter status.easyweek.io ist die maßgebliche Informationsquelle zur Verfügbarkeit.
EasyWeek kann Funktionen des Dienstes nach billigem Ermessen ändern, erweitern, aussetzen oder entfernen, vorausgesetzt, dass keine Änderung die Gesamtfunktionalität des Dienstes während einer Abonnementlaufzeit in einer für den Kunden wirtschaftlich unzumutbaren Weise wesentlich einschränkt. EasyWeek kündigt wesentliche Änderungen über das Dashboard und per E-Mail mindestens dreißig (30) Tage im Voraus an, sofern es sich nicht um dringende Änderungen handelt. Sofern EasyWeek eine API- oder SDK-Version abkündigt, stellt EasyWeek mindestens dreißig (30) Tage Vorlaufzeit zur Verfügung, und der Kunde ist für die Migration seiner eigenen Integrationen verantwortlich.
Ist eine Änderung für den Kunden im Hinblick auf das ursprüngliche Abonnement wirtschaftlich unzumutbar, kann der Kunde das betroffene Abonnement gemäß Abschnitt 21 aus wichtigem Grund kündigen und eine anteilige Erstattung der betroffenen im Voraus gezahlten Gebühren erhalten.
11. Marketplace-Listing und Vermarktung
Der Service umfasst eine optionale Funktion, die die Standorte des Kunden im EasyWeek-Marketplace, auf regionalen EasyWeek-Websites (easyweek.de, easyweek.es, easyweek.fr, easyweek.com.ua und anderen) sowie auf Partnerkanälen (wie Google Reserve, Apple Business Connect und Social-Media-Kanälen) veröffentlicht. Durch die Aktivierung des Marketplace-Listings erklärt sich der Kunde mit Folgendem einverstanden:
- Gewährt EasyWeek eine Lizenz — weltweit, lizenzgebührenfrei, unterlizenzierbar, übertragbar und nicht exklusiv — um den Unternehmensnamen, das Logo, die Dienstleistungen, Preise, Öffnungszeiten, die Adresse, Fotos, aggregierte Bewertungen und Rezensionen des Kunden zu hosten, zu speichern, zu vervielfältigen, anzupassen, zu übersetzen, öffentlich anzuzeigen, öffentlich aufzuführen, zu verbreiten und zu nutzen sowie KI-Zusammenfassungen davon zu erstellen — auf den oben genannten Oberflächen, solange das Marketplace-Listing aktiv ist, und für einen angemessenen Zeitraum danach, um Caches, Suchindizes und Partnerintegrationen konsistent zu halten.
- Versichert, dass die Listing-Daten korrekt sind, dass der Kunde alle erforderlichen Rechte zur Veröffentlichung der Bilder innehat und dass die gelisteten Dienstleistungen in der Jurisdiktion, in der sie angeboten werden, rechtmäßig sind.
- Erklärt sich damit einverstanden, den EasyWeek-Buchungsflow als primären Buchungskanal anzuzeigen für Standorte, die im Marketplace eingetragen sind, zu Bedingungen, die für Endkunden nicht weniger günstig sind als die über andere Kanäle des Kunden angebotenen (Preisparität für dieselbe Dienstleistung und denselben Zeitslot).
- Nimmt zur Kenntnis, dass EasyWeek Listings bewerten, bearbeiten, zusammenfassen, kommentieren und entfernen kann, um die Marketplace-Qualität zu wahren und geltendes Recht einzuhalten (einschließlich des EU-Gesetzes über digitale Dienste). EasyWeek kann ein Listing aussetzen, wenn sachliche Gründe für den Verdacht auf Unrichtigkeit, Rechtswidrigkeit, Betrug oder einen Verstoß gegen diese Bedingungen bestehen, mit Benachrichtigung, außer in dringenden Fällen.
Der Kunde kann den Marketplace jederzeit über das Dashboard abbestellen. Die Entfernung aus Suchindizes und Partnerkanälen kann bis zu 30 Tage in Anspruch nehmen.
Händler-Identifikation gemäß DSA
Für die Zwecke der Artikel 30 und 31 des EU-Gesetzes über digitale Dienste ist der Kunde (als Händler) verpflichtet, genaue Identifikationsinformationen (rechtlicher Name, Adresse, Kontaktdaten, Handelsregisternummer, Selbstzertifizierung der Compliance) bereitzustellen, bevor seine Dienstleistungen über den Marketplace gegenüber Verbrauchern beworben werden können. EasyWeek kann ein Listing aussetzen oder entfernen, wenn diese Informationen fehlen, unvollständig oder unzuverlässig sind.
12. Kundendaten und Kundeninhalte
Der Kunde ist Eigentümer der Kundendaten. EasyWeek verarbeitet Kundendaten im Auftrag des Kunden ausschließlich zur Erbringung des Service und wie im AVV beschrieben. Jede Partei hält die anwendbaren Datenschutzvorschriften, insbesondere die DSGVO und das BDSG, in ihrer eigenen Rolle ein: der Kunde als Verantwortlicher, EasyWeek als Auftragsverarbeiter (und für die eingeschränkten Kategorien, die in der Datenschutzerklärung für Unternehmen beschrieben sind, als Verantwortlicher).
Der Kunde räumt EasyWeek eine nicht-ausschließliche, lizenzgebührenfreie Lizenz ein, Kundendaten für die Dauer des Abonnements und eines etwaigen nach Beendigung erforderlichen Aufbewahrungszeitraums gemäß Abschnitt 21 zu nutzen, zu hosten, zu speichern, zu vervielfältigen, anzupassen und zu übertragen, und zwar ausschließlich soweit dies erforderlich ist, um den Service bereitzustellen und die Rechte von EasyWeek aus diesen Bedingungen wahrzunehmen (einschließlich der Marketplace-Lizenz in Abschnitt 11, sofern der Kunde sich dafür entscheidet).
Der Kunde sichert zu, dass er über alle Rechte, Einwilligungen und Rechtsgrundlagen verfügt, die erforderlich sind, um Kundendaten in den Service hochzuladen und EasyWeek zur Verarbeitung dieser Daten wie beschrieben zu ermächtigen.
13. KI-Funktionen
Der Service umfasst KI-gestützte Funktionen – zum Beispiel Klassifizierung, Vorschläge, KI-gestützte Zusammenfassungen von Bewertungen, einen unternehmensinternen KI-Assistenten sowie Analysen. Der „Kunde" erklärt sich damit einverstanden, dass:
- EasyWeek Kundendaten über KI-Unterauftragsverarbeiter verarbeiten darf, die auf der Seite Unterauftragsverarbeiter aufgeführt sind. KI-Anbieter sind vertraglichen Verpflichtungen unterworfen, die eine Speicherung von Kundendaten über die API-Anfrage hinaus sowie deren Verwendung zum Training von Basismodellen untersagen, es sei denn, der Kunde hat sich ausdrücklich für eine bestimmte Funktion entschieden, die etwas anderes vorsieht.
- EasyWeek anonymisierte und aggregierte Daten, die aus dem Service abgeleitet wurden, zur Verbesserung seiner Produkte verwenden darf, einschließlich KI-Modelle, Statistiken und Benchmarks. Der Kunde kann dieser Verwendung widersprechen; in diesem Fall schließt EasyWeek seine Daten aus der betreffenden Analysepopulation aus (Kontakt: privacy@easyweek.io).
- KI-Funktionen Hilfsmittel zur Unterstützung des Kunden sind und kein Ersatz für das eigene fachliche Urteil des Kunden darstellen. EasyWeek übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit von KI-Ausgaben, und der Kunde ist dafür verantwortlich, diese zu überprüfen, bevor er sich in geschäftlich oder sicherheitsrelevant bedeutsamen Entscheidungen darauf stützt.
- Soweit der Service in den Anwendungsbereich des EU-KI-Gesetzes (Verordnung (EU) 2024/1689) fällt, erfüllt EasyWeek die Verpflichtungen, die für Anbieter von KI-Systemen gelten. Der Kunde wirkt an angemessenen Transparenz-, Protokollierungs- und Menschenaufsichtsmaßnahmen im Zusammenhang mit den von ihm genutzten KI-Funktionen mit.
14. Kommunikation und Rechte zur Markenbenennung
Durch die Erstellung eines Kontos erklärt der „Kunde" sein Einverständnis, dass EasyWeek transaktionale und Marketing-Kommunikationen an den Kunden (und an die autorisierten Nutzer, die der Kunde im Konto registriert) per E-Mail, SMS, WhatsApp, Push-Benachrichtigungen und In-App-Nachrichten senden darf. Marketing-Themen umfassen Produktaktualisierungen, Ökosystem-Features, Partnerangebote, Webinare, Beta-Einladungen und ähnliche Inhalte.
Jeder Kanal bietet eine dokumentierte Abmeldemöglichkeit (E-Mail-Abmeldelink, „STOP"-Antwort per SMS/WhatsApp, In-App-Benachrichtigungseinstellungen, Geräteeinstellungen für Push-Benachrichtigungen). Die Abmeldung vom Marketing-Verteiler berührt nicht die transaktionalen oder sicherheitsrelevanten Nachrichten, die für den Betrieb des „Service" erforderlich sind.
Markenbenennung
Der Kunde räumt EasyWeek das Recht ein, den Kunden als EasyWeek-Kunden auf der EasyWeek-Website, in Marketingmaterialien, in sozialen Medien und in Pressemitteilungen zu nennen. EasyWeek darf zu diesem Zweck den Unternehmensnamen, das Logo und die Markenassets des Kunden verwenden, soweit der Kunde seine Markenrichtlinien zur Verfügung gestellt hat. Der Kunde kann dieses Recht jederzeit durch schriftliche Mitteilung an legal@easyweek.io widerrufen; EasyWeek wird den Hinweis auf den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist aus neuen Materialien entfernen. Pressemitteilungen, in denen der Kunde namentlich genannt wird, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden, die nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden darf.
15. Nutzung von Endkundenkontakten für das Ökosystem-Marketing
Die Endkunden des Kunden können von EasyWeek eingeladen werden, die EasyWeek-Client-App (die Green App) und weitere Funktionen des EasyWeek-Ökosystems zu nutzen, sofern dies dem Interesse des Endkunden an der Verfolgung und Verwaltung von Buchungen dient, die beim Kunden über EasyWeek vorgenommen wurden. Um dies zu ermöglichen, gilt Folgendes:
- Der Kunde ermächtigt EasyWeek, Kontaktdaten von Endkunden, die der Endkunde im Zusammenhang mit einer Buchung über den Service angegeben hat (oder deren Weitergabe er anderweitig zugestimmt hat), zu dem Zweck zu verwenden, dem Endkunden transaktionale Nachrichten zu senden, die für die Buchung erforderlich sind, sowie – sofern der Endkunde dem EasyWeek-Marketing im Rahmen der eigenen Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung von EasyWeek zugestimmt hat – EasyWeek-Marketingkommunikation über die Green App, den Marketplace und die Ökosystem-Dienste zu übermitteln.
- Jeder Endkunde verfügt über ein eigenständiges Widerspruchsrecht gegenüber dem EasyWeek-Marketing, das er gemäß der Datenschutzerklärung für Kunden und den Nutzungsbedingungen ausüben kann. Das Marketing des Kunden für seine eigenen Dienste gegenüber seinen Endkunden richtet sich nach dem eigenen Datenschutzhinweis des Kunden und wird durch diesen Abschnitt nicht berührt.
- EasyWeek verkauft keine Endkundendaten und übermittelt diese nicht an Dritte für kontextübergreifende verhaltensbezogene Werbung.
Dieser Abschnitt spiegelt die Rolle von EasyWeek als Verantwortlicher für die Interaktion des Endkunden mit den eigenen Produkten von EasyWeek wider. Für Endkundendaten, die im CRM des Kunden verarbeitet werden, bleibt EasyWeek Auftragsverarbeiter gemäß dem Auftragsverarbeitungsvertrag.
16. Zulässige Nutzung
Der „Kunde" (und jeder autorisierte Nutzer) darf den Service nicht nutzen:
(a) für rechtswidrige Zwecke; (b) um zu rechtswidrigen Handlungen aufzufordern; (c) um internationales, nationales, regionales oder lokales Recht zu verletzen; (d) um Rechte des geistigen Eigentums, Datenschutzrechte, Persönlichkeitsrechte oder Rechte am eigenen Bild von EasyWeek oder Dritten zu verletzen; (e) um andere zu belästigen, zu missbrauchen, zu bedrohen, zu beleidigen, zu verleumden, einzuschüchtern oder zu diskriminieren; (f) um falsche oder irreführende Informationen zu übermitteln, einschließlich gefälschter Buchungen, gefälschter Bewertungen oder zur Identitätstäuschung; (g) um Viren, Würmer, Malware oder sonstige Schadsoftware hochzuladen; (h) um personenbezogene Daten anderer ohne Rechtsgrundlage zu erheben oder zu verfolgen; (i) um Spam zu versenden oder um Phishing, Pharming, Scraping, Spidering oder Crawling zu betreiben; (j) für obszöne oder sonstige rechtswidrige Zwecke; (k) um Sicherheitsfunktionen des Service zu umgehen oder zu beeinträchtigen; (l) um die Infrastruktur von EasyWeek mit einer unangemessenen oder unverhältnismäßig hohen Last zu belasten; (m) um Teile des Service oder EasyWeek-Materialien zu vermieten, zu verleasen, zu vervielfältigen, Dritten zugänglich zu machen oder Unterlizenzen daran zu erteilen, sofern dies nicht ausdrücklich gestattet ist; (n) um den Service oder seine Ergebnisse in ein Produkt oder eine Dienstleistung zu integrieren, das bzw. die Dritten angeboten wird und mit EasyWeek im Wettbewerb steht; (o) um den Service zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren oder um dessen Quellcode oder nicht-öffentliche APIs zu erlangen, es sei denn, dies ist durch zwingendes Recht gestattet; (p) um Eigentumsvermerke zu entfernen oder zu verdecken; oder (q) um Leistungs- oder Benchmark-Informationen über den Service öffentlich zu verbreiten oder den Service ohne vorherige schriftliche Zustimmung von EasyWeek für Wettbewerbsanalysen oder Benchmarking-Zwecke zu nutzen.
Ein Verstoß gegen diesen Abschnitt stellt eine wesentliche Verletzung dieser Nutzungsbedingungen dar.
17. Geistiges Eigentum und Markenrecht
Der Service, einschließlich aller Software, Designs, Look and Feel, originärer Inhalte, Funktionen, Funktionalitäten, Dokumentation und Marken, ist und bleibt das ausschließliche Eigentum von EasyWeek und seinen Lizenzgebern und ist durch deutsches und internationales Recht geschützt.
EasyWeek® ist eine eingetragene Marke der EasyWeek GmbH. Der Kunde darf den Namen, die Logos oder andere Marken von EasyWeek nicht verwenden, außer um EasyWeek in sachlicher, nicht herabsetzender Weise als Dienstleister zu bezeichnen oder mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von EasyWeek.
Der Kunde räumt EasyWeek eine nicht ausschließliche, lizenzgebührenfreie, weltweite Lizenz ein, den Namen, das Logo und andere in den Service hochgeladene Materialien des Kunden zu verwenden, soweit dies unbedingt erforderlich ist, um dem Kunden den Service zu erbringen und die Rechte von EasyWeek aus diesen Bedingungen auszuüben (einschließlich der Marketplace-Lizenz in Abschnitt 11, sofern aktiviert, und des Markenreferenzrechts in Abschnitt 14).
Meldungen bei Verletzungen geistiger Eigentumsrechte
Wenn ein Dritter der Ansicht ist, dass über den Service verfügbare Inhalte seine Rechte des geistigen Eigentums verletzen, kann der Dritte eine Meldung an legal@easyweek.io senden. EasyWeek wird in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht reagieren, einschließlich des Melde- und Abhilfeverfahrens gemäß dem EU-Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA).
18. Mobile Apps (Black App — EasyWeek Business)
Die Black App ist die mobile EasyWeek-Business-Anwendung (iOS id1532879003, Android com.awescode.EasyWeek), die sich von der verbraucherorientierten Green App unterscheidet. Die autorisierten Nutzer des „Kunden" erhalten eine persönliche, eingeschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und widerrufliche Lizenz zur Installation und Nutzung der Black App auf Geräten, die sie besitzen oder kontrollieren, zur Nutzung des Service in Übereinstimmung mit diesen Nutzungsbedingungen. Der Kunde bleibt verantwortlich für die Nutzung der Black App durch seine autorisierten Nutzer.
App-Store-Regeln – einschließlich der Apple Media Services-Nutzungsbedingungen und der Google Play-Nutzungsbedingungen – gelten zusätzlich zu diesen Nutzungsbedingungen. Reverse Engineering, Dekompilierung oder die Entfernung von Sicherheitsfunktionen der Black App sind verboten, soweit nicht zwingendes Recht dies ausnahmsweise gestattet.
19. Gewährleistung und Haftungsausschluss
Der Service wird „wie besehen" (as is) und „wie verfügbar" (as available) ohne Gewährleistungen jeglicher Art bereitgestellt, mit Ausnahme solcher, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen werden können. EasyWeek gewährleistet nicht, dass der Service ununterbrochen, fehlerfrei oder sicher ist oder dass Mängel behoben werden. EasyWeek übernimmt keine Gewähr für bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse und garantiert keine Umsätze, kein Wachstum oder bestimmte Buchungsvolumina.
Für gegenüber dem Kunden erbrachte Leistungen handelt EasyWeek mit dem Sorgfaltsmaßstab eines professionellen SaaS-Anbieters. Gesetzliche Gewährleistungsrechte (§§ 434 ff. BGB) sowie die gesetzliche Haftung für versteckte Mängel, soweit diese auf einen SaaS-Dienst nach deutschem Recht anwendbar sind, bleiben unberührt.
Für kostenlose Testphasen („Trials") und die Nutzung des kostenlosen Tarifs (Free-Plan) ist die Haftung von EasyWeek im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
20. Haftung
EasyWeek haftet, unabhängig vom Rechtsgrund, nur für Schäden, die durch EasyWeek, seine gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Beauftragten oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden; für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von EasyWeek beruhen; nach dem Produkthaftungsgesetz; sowie nach sonstigem zwingendem Recht, von dem eine Haftung nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
Bei einfacher Fahrlässigkeit, die zur Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht führt (einer Pflicht, deren ordnungsgemäße Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut — Kardinalpflicht), ist die Haftung von EasyWeek auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und je Schadensereignis sowie insgesamt je Vertragsjahr auf die Entgelte beschränkt, die der Kunde an EasyWeek für das betreffende Abonnement in den zwölf (12) Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis gezahlt hat.
EasyWeek haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, zufällige Schäden, besondere Schäden oder Strafschadensersatz, entgangenen Gewinn, entgangene Einnahmen, Datenverlust, entgangene Geschäftsmöglichkeiten, Verlust des Firmenwerts oder sonstige immaterielle Verluste, soweit dies nicht durch zwingendes Recht ausgeschlossen ist.
Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren ein (1) Jahr nach dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde von dem Schaden Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen, vorbehaltlich gesetzlich zwingender Verjährungsfristen.
In allen Fällen trägt der Kunde die Beweislast für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf Seiten von EasyWeek.
EasyWeek haftet nicht für Verluste, die aus Rückbuchungen, betrügerischen Belastungen oder sonstigen Handlungen von Endkunden oder von autorisierten Nutzern des Kunden entstehen, die täuschend, betrügerisch oder anderweitig nicht berechtigt sind.
21. Kündigung
Jede Partei kann ein Abonnement aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung kündigen, wenn die andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen diese Bedingungen begeht und diesen Verstoß nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach schriftlicher Mitteilung behebt. EasyWeek kann das Abonnement mit sofortiger Wirkung und ohne Ankündigung kündigen bei offensichtlich rechtswidriger Nutzung, bei einem schwerwiegenden Sicherheitsrisiko für den Service oder bei Nichtzahlung, die vierzehn (14) Tage nach Mahnung übersteigt.
Ein auf unbestimmte Zeit geschlossenes Abonnement kann von jeder Partei mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zum Ende des nächsten Abrechnungszyklus gekündigt werden.
Bei Beendigung gilt Folgendes:
- Das Recht des Kunden zur Nutzung des Service endet; alle ausstehenden Gebühren werden sofort fällig.
- Der Kunde hat dreißig (30) Tage Zeit, Kundendaten über die Self-Service-Tools zu exportieren.
- Nach Ablauf der dreißigtägigen Nachfrist löscht oder anonymisiert EasyWeek Kundendaten gemäß dem AV-Vertrag, sofern gesetzliche Aufbewahrungspflichten nichts anderes verlangen. Backups, die Kundendaten enthalten, werden im Rahmen des regulären Backup-Aufbewahrungszyklus überschrieben.
- Abschnitte, die ihrem Wesen nach fortgelten sollen — geistiges Eigentum, Vertraulichkeit, Gewährleistung, Haftungsausschlüsse, Haftung, Streitbeilegung, anwendbares Recht sowie alle Bestimmungen in Bezug auf ausstehende Gebühren — bleiben in Kraft.
22. Allgemeines
Gesamte Vereinbarung
Diese Bedingungen (zusammen mit dem AVV, der Datenschutzerklärung für Unternehmen, der Seite zu Unterauftragsverarbeitern, der Cookie-Richtlinie, dem Impressum und etwaigen Bestellformularen, die darauf verweisen) stellen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kunden und EasyWeek in Bezug auf den Service dar und ersetzen alle vorherigen Absprachen.
Rangfolge der Dokumente
Im Konfliktfall gilt folgende Rangfolge: (1) Bestellformular, (2) AVV, (3) diese Bedingungen, (4) Datenschutzerklärung für Unternehmen, (5) alle sonstigen referenzierten Dokumente.
Änderungen
EasyWeek kann diese Bedingungen nach billigem Ermessen ändern. Wesentliche Änderungen werden über das Dashboard oder per E-Mail mindestens dreißig (30) Tage im Voraus angekündigt, es sei denn, ein kürzerer Zeitraum ist gesetzlich vorgeschrieben (dringende Sicherheits- oder Rechtsänderungen). Die fortgesetzte Nutzung des Service nach Inkrafttreten der Änderungen gilt als Zustimmung zu den aktualisierten Bedingungen. Ist der Kunde nicht einverstanden, steht ihm als Rechtsbehelf die Kündigung zum nächsten Verlängerungszeitpunkt offen oder, sofern die Änderung den Kunden wesentlich und nachteilig betrifft, eine sofortige außerordentliche Kündigung gemäß Abschnitt 21.
Abtretung
EasyWeek kann diese Bedingungen ganz oder teilweise an ein verbundenes Unternehmen oder an ein Nachfolgeunternehmen im Zusammenhang mit einer Fusion, Übernahme oder dem Verkauf des gesamten oder im Wesentlichen des gesamten Geschäftsbetriebs abtreten. Der Kunde darf diese Bedingungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von EasyWeek nicht abtreten, es sei denn, es handelt sich um eine Abtretung an ein verbundenes Unternehmen oder ein Nachfolgeunternehmen im Zusammenhang mit dem Verkauf des im Wesentlichen gesamten Geschäftsbetriebs.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem ursprünglichen wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Verzicht
Das Unterlassen oder Verzögern der Ausübung eines Rechts durch EasyWeek aus diesen Bedingungen stellt keinen Verzicht auf dieses Recht dar.
Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder die Nichterfüllung von Verpflichtungen, die durch Ereignisse verursacht werden, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen (Naturereignisse, Feuer, Überschwemmung, Stromausfall, Pandemie, Krieg, staatliche Maßnahmen, Internetausfälle oder größere Ausfälle von Drittanbieterdiensten), vorausgesetzt, die betroffene Partei erteilt unverzüglich Benachrichtigung und unternimmt zumutbare Anstrengungen zur Schadensminderung.
Mitteilungen
Mitteilungen an EasyWeek sind an contact@easyweek.io zu senden; Mitteilungen bei rechtlichen Ansprüchen zusätzlich an legal@easyweek.io. Mitteilungen an den Kunden werden an die dem Konto zugeordnete E-Mail-Adresse gesendet.
Anwendbares Recht
Diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des gewöhnlichen Aufenthaltsstaats eines Kunden, der Verbraucher ist, bleiben unberührt (Rom-I-Verordnung Art. 6).
Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ist Düsseldorf, Deutschland, soweit dies durch zwingendes Recht zulässig ist.
Kontakt
EasyWeek GmbH Hördtweg 65, 40470 Düsseldorf, Deutschland Telefon: +49 211 97532711 Allgemein: contact@easyweek.io Support: support@easyweek.io Datenschutz: privacy@easyweek.io Rechtliches / IP: legal@easyweek.io
Siehe auch: Auftragsverarbeitungsvertrag · Datenschutzerklärung für Unternehmen · Unterauftragsverarbeiter · Cookie-Richtlinie · Impressum · Nutzungsbedingungen für Kunden.



