Inhalt
Einleitung
Wann gilt 2G oder 2G-Plus in einem Salon?
Wie man Nachweise effizient checkt
Wie Sie Ihre Mitarbeiter und Kunden schützen und die Ausbreitung des Virus verlangsamen können
Fazit
#1 Einleitung
Die Zahl der neuen Corona-Neuinfektionen steigt. Die Corona-Regeln werden derzeit bundesweit verschärft, auch im Schönheitsbereich. Wie wirken sich die neuen Einschränkungen auf Schönheitssalons aus? Und was hilft Salons bei der Überprüfung der COVID-Zertifikate ihrer Kunden? Antworte auf diese Fragen finden Sie in unserem Artikel.
Am 18. November haben die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel und Vizekanzler Olaf Scholz beim Bund-Länder-Treffen mit den Länderministern noch einmal über die aktuelle Corona-Situation diskutiert. Die Ministerpräsidenten einigten sich auf landesweite Beschränkungen aufgrund der anhaltend hohen Zahl von Infektionen. Betroffen sind Kinos, Theater, Fitnessstudios und Hotels. Auch Schönheitssalons gehören zu dieser Liste. Hier gelten jetzt neue, strengere Corona-Regeln.
2G-Plus bedeutet, dass Sie nur dann reingelassen werden, wenn Sie entweder geimpft oder genesen sind und zusätzlich einen aktuellen Antigen- oder PCR-Test vorweisen können.
Das hängt nach den Beschlüssen des Corona-Gipfels nun von der Hospitalisierungsrate des jeweiligen Bundeslandes ab.
Darunter versteht man die Anzahl der Menschen, die in den letzten 7 Tagen wegen Covid-19 ins Krankenhaus eingeliefert werden mussten. Die Rate ist auf 100.000 Menschen bezogen.
#2 Wann gilt 2G oder 2G-Plus in einem Salon?
Ob 2G, 2G-Plus oder 3G-Plus in Schönheitssalons gilt, hängt nach den Beschlüssen des Corona-Gipfels nun von der Hospitalisierungsrate des jeweiligen Bundeslandes ab, die auch als Krankenhauseinweisungsrate bezeichnet wird.
Darunter versteht man die Anzahl der Menschen, die in den letzten 7 Tagen wegen Covid-19 ins Krankenhaus eingeliefert werden mussten. Die Rate ist auf 100.000 Menschen bezogen.
Körpernahe Dienstleistungen, die meistens in Schönheitssalons durchgeführt werden, haben nun folgende Regeln: Wenn die Hospitalisierungsrate im Bundesland 3,0 oder höher beträgt, gilt im Salon 2G.
Das bedeutet, dass die Kunden ein Nachweis vorlegen müssen, dass sie entweder geimpft genesen sind.
Mit der Hospitalisierungsrate von 6,0 oder höher gilt in Salons die 2G-Plus Regel. Dann müssten geimpfte und genesene Personen auch einen aktuellen negativen Corona-Test nachweisen.
Ausgeschlossen von den 2G-Regeln sind Personen, die nicht geimpft werden können, für die es keine Impfempfehlung gibt, sowie alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren.
Jedes Bundesland hat seine eigenen Vorschriften
Allerdings können die Bundesländer auch strengere Corona-Maßnahmen ergreifen. Wenn Sie also einen Friseurbesuch planen, sollten Sie unbedingt die jeweilige Landesverordnung beachten.
Baden Württemberg will schärfere Corona-Maßnahmen einführen. 2G-Plus wird für Veranstaltungen und auch für körpernahe Dienstleistungen vorgesehen – Friseure dürften hier allerdings ausgenommen sein.
In Bayern gilt die allgemeine 2G-Regel – auch für körpernahe Dienstleistungen wie z.B. Friseure – unabhängig von der Hospitalisierungsrate. Einzige Ausnahme ist hier der Handel. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer siebentägigen Inzidenz von mehr als 1.000 – den so genannten "Hotspots" – soll das öffentliche Leben in weiten Bereichen komplett eingestellt werden. Auch Friseure in Hotspot-Regionen müssen schließen, allerdings (anders als ursprünglich angekündigt) nur für drei Wochen.
Wie schon erwähnt, vergewissern Sie sich bitte im Voraus, welche Regeln Ihr Bundesland hat und ergreifen Sie Maßnahmen in Ihrem Salon dementsprechend.
Für Mitarbeiter des Salons ist die 3G-Regel erforderlich, d.h. dass sie nur dann an ihren Arbeitsplatz gehen dürfen, wenn sie geimpft, genesen oder täglich negativ getestet sind.
#3 Wie man Nachweise effizient checkt
In der gegenwärtigen Situation ist eine ständige Überprüfung der Impfnachweise obligatorisch. Das kostet oft viel Zeit und die Konzentration der Mitarbeiter, was die Qualität der weiteren Arbeit beeinträchtigen kann. Mit dem richtigen Einsatz einer CRM-Software können Sie diesen Prozess optimieren und sich eine Menge Kopfschmerzen ersparen.
Die Software EasyWeek bietet eine Funktion des Impfchecks für Ihren Salon. Dank dieser Funktion können Ihre Kunden bestätigen, dass sie geimpft oder genesen sind – ohne langes Warten am Eingang des Salons. Sie können es schon jetzt ausprobieren: Starten Sie eine kostenlose 14-Tage-Testversion, geben Sie Ihre Unternehmensdaten ein und wählen Sie “Attribute” im Menü – genau dort kann man den Impfcheck einstellen. Ob Sie Einzelnutzer sind, eine Filiale oder sogar einer Kette leiten – unsere anpassbaren Funktionen machen es Ihnen leicht, Ihr Geschäft zu verbessern und auszubauen.
#4 Wie Sie Ihre Mitarbeiter und Kunden schützen und die Ausbreitung des Virus verlangsamen können
Beim Schutz der Mitarbeiter ist darauf zu achten, dass die Empfehlungen oder Maßnahmen zur Verringerung des COVID-19-Risikos mit den Sicherheitsprogrammen, den bestehenden Vorschriften für die Gesundheit und der öffentlichen Sicherheit sowie der normalerweise für die Arbeit erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung vereinbar sein müssen. Zu den in Betracht zu ziehenden Ansätzen gehören die folgenden:
Erstellen Sie einen COVID-19-Plan für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
Führen Sie flexible Krankheitszeiten und unterstützende Maßnahmen ein.
Entwickeln Sie Maßnahmen, die kranke Arbeitnehmer ermutigen, zu Hause zu bleiben, ohne Angst vor Strafen zu haben, und sorgen Sie dafür, dass die Arbeitnehmer diese Maßnahmen kennen.
Überlegen Sie, ob Sie tägliche persönliche oder virtuelle Gesundheitskontrollen (z. B. Symptom- und/oder Temperaturscreening) von Arbeitnehmern durchführen, wenn diese zur Arbeit erscheinen. Zu den Screening-Optionen könnte gehören, dass die Arbeitnehmer sich selbst untersuchen, bevor sie zur Arbeit kommen, oder dass vor Ort ein Screening durchgeführt wird. Achten Sie darauf, dass die Arbeitnehmer einen Mindestabstand von 1.5 Meter einhalten können, während sie auf das Screening warten.
Ergreifen Sie sofort Maßnahmen, wenn bei einem Mitarbeiter oder Kunden der Verdacht auf COVID-19 besteht oder bestätigt wird. Trennen Sie Mitarbeiter oder Kunden, die sich mit Symptomen melden, sofort von anderen Mitarbeitern und Kunden und sorgen Sie für einen privaten Transport nach Hause. Die Erkrankten sollten sich selbst isolieren und sofort ihren Arzt kontaktieren.
Schaffen Sie, wo immer möglich, Barrieren zwischen den Arbeitnehmern sowie zwischen Mitarbeitern und Kunden.
Achten Sie darauf, dass der Arbeitsbereich gut belüftet ist.
Schließen oder beschränken Sie den Zugang zu öffentlichen Bereichen, in denen sich die Mitarbeiter treffen und austauschen können, wie z. B. Pausenräume, der Eingangsbereich des Hauses und Eingangs-/Ausgangsbereiche.
#5 Fazit
Nach dem Bund-Länder-Treffen vom 18. November ist jetzt nicht die 7-Tage-Inzidenz sondern die Hospitalisierungsrate entscheidend. Wenn Sie Inhaber eines Schönheitssalons sind, beachten Sie bitte die für Ihr Bundesland geltenden Beschlüsse und Einschränkungen und befolgen Sie alle Hygienevorschriften in Ihrem Salon. Um den Impfcheck zu automatisieren, probieren Sie die Testversion von EasyWeek aus, die Einrichtung ist supereasy!